Business Integrity Management

Strategie und Aufklärung

IT-Forensic (gerichtsverwertbare Datensicherung und -aufbereitung)

Spuren im Daten-Dschungel

Bei der Ermittlung und Beweissicherung im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität und in zivilrechtlichen Streitfällen ist die Sicherung und Auswertung der elektronischen Daten von besonderer Bedeutung. Anhand der im Unternehmen verwendeten Rechner, Datenträger und Netzwerke können Vorgänge nachvollzogen, Beweise identifiziert und gerichtsverwertbar aufbereitet werden. Diese Maßnahmen werden unter dem Begriff der IT-Forensic zusammengefasst.

Vor dem Hintergrund stetig steigenden Datenvolumens in heutigen Unternehmen ist eine manuelle Auswertung nicht mehr vorstellbar. Es bedarf spezieller Techniken, um aus den vorhandenen Massendaten die relevanten Informationen herauszufiltern und jederzeit für ein Gerichtsverfahren nachweisen zu können, dass die für die Analyse herangezogenen Daten nicht nachträglich manipuliert wurden.

Die Datensicherung und -auswertung hat zusätzlich unter Einhaltung aller relevanten rechtlichen sowie unternehmensinternen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfolgen (datenschutzkonforme Beweissicherung).

Die interne IT-Organisation ist i.d.R. nicht in der Lage, den rechtlichen und kriminalistischen Erfordernissen in geeigneter Weise Rechnung zu tragen, da oft das Wissen und die Spezialsoftware im Unternehmen dazu fehlen. Hinzu kommt die Gefahr, dass bei unsachgemäßer Sicherung die Integrität der Daten unwiederbringlich kompromittiert werden kann.

Beispiele für den Einsatz unserer Spezialisten:

  • Verdacht auf Korruption: Analyse von Einkaufsdaten und Benchmarking von Geschäftsvorfällen aus den vergangenen fünf Jahren mit Ziel der Identifizierung von ungewöhnlichen Einkaufsvorgängen (Splitting von Aufträgen, um Genehmigungslimite nicht zu überschreiten etc.)
  • Nach Kauf eines Unternehmens durch ein Private-Equity-Haus: Elektronische Beweissicherung von Daten und Kommunikationsverkehr, der belegen konnte, dass das frühere Management bereits Kenntnis von Produkthaftungsfällen hatte und diese bewusst nicht im M & A-Verkaufsprozess offen legte
  • Mitnahme von Kundendaten: Analyse ob Daten durch bestimmte Personen aufgerufen, kopiert bzw. auf externen Datenträgern gespeichert, gedruckt bzw. über das Internet weitergeleitet wurden
  • Unterstützung von Rechtanwälten durch Aufbereitung von Daten (forensisches Dokumentenmanagementsystem) für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung – Einbindung aller für die Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Daten und Papierdokumente (als volltextrecherchefähiger Scan).
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